
Auch: Abtretungsverbot . Vertragliches oder gesetzliches Verbot, bestimmte Forderung en an einen Dritten abzutreten (zu zedieren). Vertraglich kann durch die Beteiligten an einem Schuldverhältnis - auch formlos, z.B. mündlich - vereinbart werden, dass entstehende Forderung en nicht abgetreten werden dürfen; allerdings wird man zu Beweiszwecken i...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zessions-zedierungsverbot/zessions
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